AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der PLR GmbH
Standort: Berlin, Deutschland
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Personalvermittlungsagentur PLR GmbH (im Folgenden „Agentur“ genannt) und ihren Auftraggebern (im Folgenden „Kunden“ genannt), soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Sie gelten für alle Verträge zur Personalvermittlung und zu allen übrigen Personaldienstleistungen. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten als widersprochen und sind ausgeschlossen.
1.2 Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB an. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
§ 2 Leistungen der Agentur
2.1 Die Agentur vermittelt Fachkräfte und Personal (im Folgenden „Kandidaten“ genannt) für befristete oder unbefristete Beschäftigungen in verschiedenen Branchen.
2.2 Die Agentur erbringt ihre Vermittlungsleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt auf Grundlage der ihr zur Verfügung gestellten Informationen über die vakante Position und das Anforderungsprofil des Kunden.
2.3 Die Agentur schuldet keinen bestimmten Vermittlungserfolg, sondern lediglich die sorgfältige Auswahl und Vorstellung geeigneter Kandidaten.
§ 3 Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle zur Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen (wie Anforderungsprofile, Informationen über das Unternehmen etc.) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur unverzüglich mitzuteilen, wenn ein von der Agentur vorgestellter Kandidat eingestellt oder abgelehnt wird.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm von der Agentur zur Verfügung gestellten Informationen über Kandidaten vertraulich zu behandeln und diese nicht ohne vorherige Zustimmung der Agentur an Dritte weiterzugeben.
3.4 Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung zum Datenschutz und tragen für deren Einhaltung Sorge. Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
§ 4 Vergütung
4.1 Für die erfolgreiche Vermittlung eines Kandidaten erhält die Agentur eine Vermittlungsprovision, deren Höhe im jeweiligen Vermittlungsvertrag festgelegt wird.
4.2 Die Provision wird mit dem Tag der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages zwischen dem Kunden und dem von der Agentur vermittelten Kandidaten fällig.
4.3 Sollte der Kunde oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten nach Vorstellung eines Kandidaten durch die Agentur diesen Kandidaten einstellen, ist die vereinbarte Vermittlungsprovision ebenfalls fällig.
§ 5 Rücktritt und Kündigung
5.1 Beide Parteien haben das Recht, den Vermittlungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihren wesentlichen vertraglichen Pflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht nachkommt.
5.2 Im Falle einer Kündigung oder eines Rücktritts durch den Kunden hat die Agentur Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen.
5.3 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag jederzeit zu kündigen, jedoch nur, solange kein Arbeitsvertrag mit einem durch die Agentur vorgestellten Kandidaten zustande gekommen ist.
§ 6 Haftung
6.1 Die Agentur haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch sie, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
6.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
6.3 Die Agentur übernimmt keine Haftung für die berufliche oder persönliche Eignung der vermittelten Kandidaten sowie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Kandidaten gemachten Angaben.
6.4 Die Agentur übernimmt keine Besetzungsgarantie und keine Gewähr dafür, dass der Bewerber die vom Auftraggeber gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmten Arbeitsergebnisse erzielt. Eine Gewährleistung für die Arbeit des vermittelnden Kandidaten ist ausgeschlossen.
§ 7 Datenschutz
7.1 Die Agentur verpflichtet sich, die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten und personenbezogene Daten des Kunden sowie der Kandidaten vertraulich zu behandeln.
7.2 Personenbezogene Daten werden nur insoweit verarbeitet, wie es zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten notwendig ist oder der Kunde ausdrücklich in die Verarbeitung eingewilligt hat.
§ 8 Sonstige Bestimmungen
8.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
8.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne schriftliche Zustimmung der Agentur abzutreten.
8.4 Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht. Alle Änderungen und Nachträge zum Vertrag bedürfen der Schriftform; auch mündliche oder telefonische Zusagen müssen zur ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.
§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
9.1 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand Charlottenburg Berlin.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
PLR GmbH
Prinz-Handjery Straße 4, 14167 Berlin
Geschäftsführer Georg Gartner
Tel.:
E-Mail: georg.gartner@plr-agency.com
Website: www.plrecruiting.net
Berlin, 23.10.2024